Rechtsprechung
OLG Hamm, 18.03.2002 - 22 U 156/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 166; 276; 278
C. i. c. - Haftung des Verkäufers für seinenMakler
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Freigabe eines beim Amtsgericht wegen eines möglichen Schadensersatzanspruches hinterlegten Geldbetrages
- zimmermann-notar-rostock.de
- rewis.io
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Haftet Verkäufer für Zusicherungen des Maklers?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Falsche mündliche Zusicherung des Maklers beim Grundstückskaufvertrag: Haftet Verkäufer? (IBR 2002, 444)
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 13.07.2001 - 12 O 443/00
- OLG Hamm, 18.03.2002 - 22 U 156/01
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 486
- MDR 2002, 1053
- NZM 2003, 162
- BauR 2002, 1563
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 21.12.2000 - V ZB 45/00
Eintritt eines nicht hinnehmbaren Nachteils durch Durchbruch einer tragenden Wand
Auszug aus OLG Hamm, 18.03.2002 - 22 U 156/01
c) Die Beklagten können sich nicht auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 21.12.2000 - V ZB 45/00 - (Kopie Bl. 132 ff d.A.) berufen. - BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96
Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß
Auszug aus OLG Hamm, 18.03.2002 - 22 U 156/01
Es obliegt nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes den Beklagten darzulegen und ggf. zu beweisen, dass die Kläger auch bei erfolgtem Hinweis den Kaufvertrag abgeschlossen hätten (vgl. BGH NJW 98, 302 [303]). - BGH, 24.11.1995 - V ZR 40/94
Makler als Erfüllungsgehilfe
Auszug aus OLG Hamm, 18.03.2002 - 22 U 156/01
Dies rechtfertigt die Anwendung der §§ 166, 278 BGB (BGH MDR 1996, 788 = NJW 1996, 451). - BGH, 20.09.1996 - V ZR 173/95
Wirksamkeit eines Grundstückkaufvertrages in Bezug auf nicht vollständige …
Auszug aus OLG Hamm, 18.03.2002 - 22 U 156/01
Im Zuge von Vertragsverhandlungen muss der Verkäufer Fragen zu Umständen, die für den Kaufentschluss des anderen Teils von Bedeutung sind, richtig und vollständig beantworten (vgl. BGH NJW-RR 1997, 144).
- OLG Celle, 01.08.2003 - 4 U 85/03
Bindung des Verkäufers an einen Grundstückskaufvertrag ; Notarielle Beurkundung ; …
Nach den Grundsätzen der Rechtsprechung (BGH NJW 1996, 451; OLG Hamm MDR 2002, 1053) war der Beklagte zu 2 nicht Verhandlungsgehilfe der Beklagten zu 1, sodass sich die Beklagte zu 1 Erklärungen des Beklagten zu 2 selbst dann nicht zurechnen lassen müsste, wenn sie entgegen den obigen Ausführungen als Täuschung zu werten wären.